25. Mai 2021

Lerntherapie – Braucht mein Kind Hilfe?

Hat mein Kind eine Lernschwäche und wie kann ein Lerntherapeut helfen?

"Mein Kind hat Probleme beim Lesen. Es vertauscht Buchstaben oder lässt sie gar aus. Seine Gedanken schweifen schnell ab und das Gelernte will einfach nicht in seinem Kopf bleiben." Eltern können nur schwer die Signale für eine Lernschwäche erkennen. Auch der Kinderarzt oder Lehrer kann eine Lese-, Rechtschreibstörung oder Konzentrationsschwierigkeiten nicht sofort diagnostizieren. Das Kind fühlt sich missverstanden und frustriert. Aber was kann man tun, wenn man nicht weiß, ob das eigene Kind Unterstützung braucht. Der erste Schritt ist ein Termin beim Kinder- und Jugendpsychologen. Der kann eine eventuelle Lernschwäche feststellen und die entsprechende Lerntherapie vorschlagen. Anschließend erstellt der Lerntherapeut eine fachmännische Diagnostik, welche ein ausführliches Beratungsgespräch sowie eine individuelle Testung umfasst.

Lernschwäche - gefangen in der Frustrationsspirale

Bei der Therapie sollte immer im Vordergrund stehen, was das Kind schon gut kann. Das Ziel ist es gemeinsame Erfolgserlebnisse zu schaffen. Dabei beachtet der Lerntherapeut stets, auf welchem Stand sich das Kind befindet. Es ist von Vorteil mit etwas Leichterem anzufangen, um das Selbstbewusstsein wieder zu stärken und sich dann langsam zu steigern. Der Lernende übt durch entsprechende Techniken mit dem jeweiligen Problematik umzugehen und erzielt mit der erlernten Strategie erste Erfolge. Es ist wichtig zu begreifen, dass die Lerntherapie weit über eine Nachhilfe hinausgeht und nur von ausgebildeten Fachleuten durchgeführt werden sollte. Im besten Falle verfügt der Lerncoach über eine weitere therapeutische Ausbildung, z.B. als Logopäde oder Ergotherapeut. Praxen, die über dieses speziell ausgebildete Personal verfügen, können die Betroffenen umfassender behandeln und Therapien aus den anderen Fachbereichen hinzuziehen.

Obwohl der Leidensdruck für die Kinder sehr hoch ist und eine Therapie mehr als nötig, ist die Lerntherapie in Deutschland kein anerkanntes Heilmittel. Das bedeutet, dass die Behandlung nicht von der Krankasse abgerechnet werden kann. In bestimmten Fällen übernimmt das Jugendamt Teilkosten oder die Therapie kann als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Ein qualifizierter Lerntherapeut kann auch dabei die Betroffenen beraten.


22. April 2021

Effizientere Behandlungszeit durch neue Heilmittelrichtlinien in der Logopädie

Das provalea-Team freut sich über die Überarbeitung der Heilmittelrichtlinien und die damit verbundenen reibungsloseren Abläufe mit den Arztpraxen zu Gunsten einer effizienteren Behandlung für den Patienten.

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