Erneuerungen in der Heilmittelverordnung bringen Vorteil für Therapeuten, Ärzte und Patienten

Das provalea-Team freut sich über die Überarbeitung der Heilmittelrichtlinien und die damit verbundenen reibungsloseren Abläufe mit den Arztpraxen zu Gunsten einer effizienteren Behandlung für den Patienten. Als sogenannte Heilmittelerbringer, sind Logopäden und andere Therapeuten dazu verpflichtet, dem überweisenden Haus- oder Facharzt über den Inhalt der Therapie zu berichten und nicht zuletzt eine Empfehlung für den weiteren Therapieverlauf abzugeben. Das ist ein Vorgang, der für den Patienten in erster Linie nicht ersichtlich ist. Für die Logopädie- und Arztpraxen aber einen hohen bürokratischen Aufwand  bedeutet. Zeit, die besser in die Vor- und Nachbereitung der Therapiestunden fließen und somit der Behandlung zugutekommen sollte.

Wir als Logopäden verbringen 25% unserer Arbeitszeit mit der Dokumentation und Planung unserer Behandlung. Hinzukommen die üblichen administrativen Praxisaufgaben und Fahrzeit, die wir für unsere Haus- und Pflegeheimbesuche einplanen müssen. Da scheint es nur sinnvoll, unsere Abläufe und die in den Arztpraxen so effizient zu gestalten, dass die Behandlung des Patienten weiterhin im Vordergrund stehen kann.

Überarbeitete Heilmittelrichtlinien

Ob Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie: Die Vorgaben zur Verordnung von Heilmitteln sind über die Jahre immer komplexer geworden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Heilmittel-Richtlinie deshalb grundlegend überarbeitet. Mit Wirkung vom 16.03.2021 tritt auch die neue Berichtsform für Verordnungen in Kraft und ist für alle Ärzte und Therapeuten bindend. Dieser bundesweit gültige Versorgungsvertrag bewirkt, dass viele bisherige Angaben, die auf der Heilmittelverordnung vorgenommen werden mussten, nicht mehr benötigt werden. Die neue Verordnung wurde vom GKV-Spitzenverband zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vereinbart. Zu Gunsten der Patienten sollen diese schlankeren Prozesse für Ärzte und Therapeuten ein Stück Entbürokratisierung bedeuten.

Ein reibungsloser Informationsfluss bleibt jedoch bestehen. Die behandelnden Ärzte haben einmal im Kalenderjahr die Möglichkeit, mit dem neuen Anforderungsformular einen ausführlichen Therapiebericht mit detaillierten Therapieinhalten anzufordern.

Wir von provalea begrüßen die Erneuerungen und haben unsere Kollegen bereits über die neuen unkomplizierteren Abläufe informiert. Darüber hinaus haben wir die nötigen Formulare zur Verfügung gestellt, damit wir so schnell wie möglich unsere Zeit in das für uns wichtigste investieren können – unsere Patienten.