Eine Lese-Rechtschreibschwäche (kurz LRS) ist eine so genannte Teilleistungsstörung. Das bedeute, das Kind hat bei einer durchschnittlichen oder überdurchschnittlichen allgemeinen Begabung ausschließlich in den Bereichen Lesen und/oder Schreiben große Schwierigkeiten. Laut Ärzteblatt leiden ca. 5% der Kinder und Jugendlichen in Deutschland an LRS. Sicherlich kann man hier aber von einer hohen Dunkelziffer von Kindern ausgehen, bei denen keine Diagnostik vorliegt.

Wie kann man LRS erkennen?

Eltern können nur schwer die Signale für eine Lernschwäche erkennen. Auch Kinderärzt*innen oder Lehrer*innen können eine Lese-, Rechtschreibsschwäche oder Konzentrationsschwierigkeiten nicht sofort diagnostizieren. Das Kind fühlt sich missverstanden und frustriert. Zu den grundlegenden Auffälligkeiten gehören Probleme beim Schreiben. Dazu zählt man Buchstabenauslassungen oder Vertauschungen, Probleme beim Abschreiben oder ein unharmonisches Schriftbild. Kinder mit einer Lese-Rechtschreibschwäche haben ebenso Probleme beim Lesen lernen und ein fehlendes Leseverständnis. Darüber hinaus haben LRS-Kinder ein eingeschränktes phonologische Bewusstheit (z. B. Reimen oder Lauterkennung) oder Wahrnehmungsprobleme (z. B. auditive Merkschwäche oder visuelle Differenzierungsschwäche).

Diagnostik einer Lese-Rechtschreibschwäche

Lernschwächen, Lese-Rechtschreibschwächen oder Konzentrationsschwierigkeiten sind nicht immer leicht zu diagnostizieren und werden oft einem hibbeligen Naturell oder schlichtweg Faulheit zugeschrieben. Der Weg zu einem Kinder- und Jugendpsychologen ist dann ein guter Rat. Dieser kann die vorliegende Störung feststellen und die entsprechende Therapie vorschlagen. Auch unsere zertifizierten Lerntherapeut*innen unterstützen bei der Diagnostik und Therapieplanung. Sie führen ein ausführliches Beratungsgespräch sowie eine individuelle Testung durch. Dabei gehen sie auf Lesen und Schreiben, Konzentration, phonologisches Bewusstsein oder sensorische Integration ein.

Wie wird eine Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) behandelt?

In unserem interdisziplinären Team aus Logopäd*innen, Ergo- und Lerntherapeut*innen können wir das Störungsbild je nach Ausprägung in allen Therapiebereichen behandeln. So individuell dieses Störungsbild ist, so individuell ist auch die Therapie. Deshalb üben die Lernenden, mit dem jeweiligen Krankheitsbild umzugehen und mittels passender Strategien erfolgreiche Lernergebnisse zu erzielen. Hier sei hervorzuheben, dass die Therapie weit über eine Nachhilfe hinausgeht und nur von ausgebildeten Therapeut*innen durchgeführt werden sollte.

Dennoch ist die Lerntherapie in Deutschland kein anerkanntes Heilmittel und kann somit nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden. Obwohl einige Störungsbilder im Diagnosehandbuch ICD-10 stehen und demnach als Krankheit gelten, ist die Therapie isolierter Lernstörungen laut den gültigen Heilmittelrichtlinien nicht verordnungsfähig. In bestimmten Fällen übernimmt das Jugendamt Teilkosten oder die Therapie kann als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden.