Hörstörungen bei Kindern können in Form von Schalleitungsschwerhörigkeiten sowie Schallempfindungsschwerhörigkeiten und zentralen Hörverarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen auftreten.

Man unterteilt Hörstörungen in geringgradige (bis 20-40 db Hörverlust), mittelgradige (bis 40-60 db Hörverlust) und hochgradige Schwerhörigkeiten (60-90 db). Eine Resthörigkeit besteht bei einem Hörverlust von 90 db, ab einem Hörverlust von 100 db spricht man von Gehörlosigkeit.

Hörstörungen bei Kindern werden entweder vererbt oder während sowie nach der Schwangerschaft erworben. Erworbene Hörstörungen entstehen zum Beispiel durch Erkrankungen der Mutter während der Schwangerschaft (Röteln) oder durch Sauerstoffmangel bei der Geburt. Im Kindesalter können Mittelohrentzündungen und Meningitis, Schädel-Hirn-Traumata oder Lärmeinwirkung zu Hörstörungen führen.

Wie stellt man Hörstörungen bei Kindern fest?

In Deutschland gehört zu den ersten Untersuchungen nach einer Geburt auch das Neugeborenen-Hörscreening, welches eine eventuelle Hörstörung aufzeigen kann. Haben Eltern später das Gefühl, dass ihr Kind nicht richtig hören kann, empfiehlt sich der Gang zu Spezialisten. HNO-Ärzt*innen und/oder Pädaudiolog*innen untersuchen das periphere Hörorgan und führen alters- und entwicklungsentsprechende Hörprüfverfahren durch. Ein einzelner Hörtest reicht für eine sichere Diagnosestellung einer Hörstörung bei Kindern meist nicht aus.

Wie werden Hörstörungen bei Kindern behandelt?

Je nach Störungsbild können einer logopädischen Behandlung medizinische Eingriffe vorausgehen. So zum Beispiel bei Kindern mit häufig auftretenden Mittelohrentzündungen oder Fehlbildungen des äußeren Hörorgans. Hier therapieren wir ergänzend und schließen eventuelle Lücken in der Sprachentwicklung.

Eine besondere Therapie benötigen Kinder mit Hörverlust. Daher unterstützen unsere Fachtherapeut*innen bereits Kleinkinder mit Schwerhörigkeit oder gar Gehörlosigkeit beim Spracherwerb. In der Regel findet bei Kindern der Spracherwerb von der Geburt bis zum sechsten Lebensjahr statt. Dabei spielt es keine Rolle, welche Sprache die Kinder während ihrer frühen Entwicklung erwerben. Der Erwerb einer Gebärdensprache ist für die Entwicklung genauso förderlich wie der einer Lautsprache. Kinder mit Höreinschränkungen können außer der Gebärdensprache auch die Lautsprache erlernen. In der Therapie bringen wir ihnen bei, auf welche Weise sie Lippen, Zähne, Zunge, Stimmbänder und so weiter verändern müssen, um sich für hörende Menschen verständlich artikulieren zu können.

Unsere Arbeit beinhaltet auch mögliche negative Folgen kindlicher Hörstörungen auf die Gesamtentwicklung und Sprachentwicklung des Kindes zu vermeiden oder zu verringern. Dazu gehört es auch ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Kinder mit Höreinschränkungen ein selbstverständliches Recht auf "Zweisprachigkeit" haben.